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TRENDS BEI ÖFFENTLICHEN AUSSCHREIBUNGEN – INFORMATIONEN FÜR BIETER

Trends bei öffentlichen Ausschreibungen | DTAD

Jedes Jahr vergeben Bund, Länder und Kommunen öffentliche Aufträge im Wert von mehreren Milliarden Euro. Für viele Unternehmen stellt der öffentliche Sektor somit ein bedeutendes Kundensegment dar. Im Zuge technischer, wirtschaftlicher und (geo-)politischer Trends entwickelt sich das öffentliche Vergabewesen jedoch dynamisch weiter.

 

Ob Digitalisierung, KI oder Nachhaltigkeit – das öffentliche Beschaffungswesen unterliegt vor dem Hintergrund verschiedener aktueller Trends einem stetigen Wandel. 

In diesem Artikel des DTAD Magazins erfahren Sie mehr über die wichtigsten Entwicklungen und Neuerungen im öffentlichen Vergabewesen, die für Bieter im Jahr 2025 und darüber hinaus von Bedeutung sind.

WELCHE TRENDS GIBT ES IM ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSWESEN?

Digitalisierung und E-Procurement – zukunftsweisende Technologien

Im Zuge der Digitalisierung des öffentlichen Vergabewesens setzen öffentliche Auftraggeber zunehmend elektronische Mittel und digitale Vergabeportale ein, um Ausschreibungsprozesse effizienter und transparenter zu gestalten. Bei Beschaffungen oberhalb der EU-Schwellenwerte muss das öffentliche Vergabeverfahren im Rahmen der e-Vergabe grundsätzlich mit elektronischen Mitteln abgewickelt werden.

Auch bei öffentlichen Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich müssen Auftraggeber Vergabeverfahren über öffentliche Aufträge online bekannt machen und die Vergabeunterlagen potenziellen Bietern kostenfrei und direkt elektronisch abrufbar bereitstellen. Die e-Vergabe spart Bietern Zeit und Kosten im öffentlichen Vergabeprozess und reduziert Verwaltungsaufwand.

Künstliche Intelligenz im öffentlichen Auftragswesen

Automatisierung und Künstliche Intelligenz (KI) sind wachsende Trends im öffentlichen Auftragswesen, die den Ausschreibungsprozess für Bieter erheblich vereinfachen. Der Einsatz von KI im Ausschreibungsverfahren erleichtert Bietern den Zugang zu relevanten Ausschreibungen und Aufträgen aller Branchen. Ausschreibungsunterlagen lassen sich schneller finden und analysieren und Angebote oder Akquise-Anschreiben leichter erstellen und optimieren.

KI unterstützt Sie zudem bei der Markt- und Wettbewerbsanalyse sowie bei der Einhaltung von Compliance-Vorgaben. Unternehmen, die früh auf KI setzen, können ihre Effizienz steigern und sich Wettbewerbsvorteile im öffentlichen Beschaffungswesen sichern.

Nachhaltige Beschaffung: Umwelt- und Sozialkriterien im Fokus

Der Trend der nachhaltigen Beschaffung spielt bereits seit der Novellierung des Vergaberechts 2016 eine Rolle im öffentlichen Auftragswesen. Nachhaltige Beschaffung (engl. Sustainable Procurement) bezieht sich auf den Einkauf von Produkten und Dienstleistungen, die über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg nur minimale negative Umweltauswirkungen haben.

Neben ökologischen Aspekten rückt die nachhaltige Beschaffung aber auch die soziale Verantwortung in den Vordergrund. Öffentliche Auftraggeber legen Wert auf faire Arbeitsbedingungen und prüfen, ob die Unternehmen entlang ihrer Lieferketten soziale Standards einhalten.

Die Circular Economy ist ein weiterer Untertrend von Nachhaltigkeit: Öffentliche Beschaffungen orientieren sich stärker an einer Kreislaufwirtschaft. Wiederverwendung und Ressourcenschonung werden in Ausschreibungen also gefördert.

Gut zu wissen: Im Rahmen der nachhaltigen Beschaffung können öffentliche Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung z. B. ein umweltfreundliches Produktionsverfahren festlegen. Voraussetzung dafür ist, dass dies nicht zu einer Marktverzerrung führt und Unternehmen durch die Vorgabe eines bestimmten Verfahrens nicht diskriminiert werden.

Innovative Beschaffung: Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

Auch die innovative Beschaffung ist als Trend im öffentlichen Auftragswesen auszumachen. Das vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte „Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung“ (KOINNO) berät öffentliche Beschaffer zum verstärkten Einkauf von innovativen Produkten sowie zur Optimierung ihrer Beschaffungsprozesse. Dies gilt besonders in den Bereichen Energie, Infrastruktur und Digitalisierung.

Dieser Trend zeichnet sich auch in den einzelnen Bundesländern ab. So erleichtert die Landesregierung Baden-Württembergs mit der novellierten Verwaltungsvorschrift (VwV) Beschaffung die Vergabe öffentlicher Aufträge an junge und innovative Unternehmen. Im Rahmen eines Pilotprojekts können Liefer- und Dienstleistungen ohne Vergabeverfahren an Start-ups vergeben werden, wenn der Auftragswert unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte liegt.

NEUE REFORM: BUNDESKABINETT TRANSFORMIERT VERGABERECHT

Die Politik reagiert auf den Wandel und die Trends im öffentlichen Auftragswesen und hat Ende 2024 das Vergaberecht reformiert. Das Ziel: Bürokratie abbauen, Nachhaltigkeit stärken und den Zugang zu Ausschreibungen für kleine Unternehmen wie Start-ups erleichtern.

Am 27. November 2024 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform des Vergaberechts, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. Es handelt sich um die erste umfassende Neugestaltung seit 2016.

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen unter anderem die Reduzierung der Nachweispflichten für Unternehmen und digitale Nachprüfungsverfahren, eine erleichterte Vergabe für dringende Infrastruktur-, Verteidigungs- und Transformationsprojekte sowie die Etablierung von Umwelt- und Sozialkriterien als Standard.

ANHEBUNG DER WERTGRENZEN: WELCHE ÄNDERUNGEN GIBT ES IN DEN BUNDESLÄNDERN?

Neben der bundesweiten Reform nehmen auch die einzelnen Länder Anpassungen vor, beispielweise bei den Wertgrenzen, um die öffentliche Beschaffung zu entbürokratisieren und effizienter zu gestalten. Wertgrenzen sind Schwellenwerte, bis zu denen öffentliche Auftraggeber auf eine öffentliche Ausschreibung verzichten können, so dass Lohn- und Dienstleistungen auch direkt beauftragt oder freihändig vergeben werden dürfen.

Mehrere Bundesländer wie Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt haben zu Beginn des Jahres 2025 die geltenden Wertgrenzen erhöht. Andere Bundesländer planen eine Erhöhung für das laufende Jahr. Dadurch wird es zukünftig eher weniger öffentliche Ausschreibungen im nationalen Bereich geben und dagegen mehr Direktvergaben bzw. lediglich noch Vergabemeldungen.

Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen im Vergaberecht nach Bundesländern dargestellt.

Anhebung der Wertgrenzen in Baden-Württemberg

Mit dem Inkrafttreten der novellierten VwV Beschaffung gelten in Baden-Württemberg seit dem 1. Oktober 2024 höhere Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben sowie für Direktaufträge. Die geänderten „Wertgrenzen in Baden-Württemberg für Beschaffungen der Kommunen“ sind zunächst bis zum 1. Oktober 2026 befristet.

Vergabeverfahrensart

Wertgrenzen
(Nettowerte, ohne Umsatzsteuer)

Direktaufträge (Liefer- und Dienstleistungen und Bauleistungen)

Bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro

Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (Bauleistungen)

Bis zu einem Auftragswert von 1 Mio. Euro

Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (Liefer- und Dienstleistungen)

Bis zu einem Auftragswert von 221.000 Euro

Freihändige Vergaben (Bauleistungen)

Bis zu einem Auftragswert von 221.000 Euro

Verhandlungsvergaben (Liefer- und Dienstleistungen)

Bis zu einem Auftragswert von 221.000 Euro

Aktuelle Wertgrenzen in Baden-Württemberg 2025

Anhebung der Wertgrenzen in Bayern

Auch die Bayerische Landesregierung hat am 10. Dezember 2024 eine Anpassung der Vergaberichtlinien für öffentliche Aufträge beschlossen, um Bürokratie abzubauen und Auftragsvergaben schneller und unkomplizierter zu gestalten. Seit dem 1. Januar 2025 gelten damit neue Wertgrenzen für die unterschiedlichen Vergabearten. Die Änderungen sind erst einmal bis zum 31. Dezember 2029 befristet.

Vergabeverfahrensart

Wertgrenzen
(Nettowerte, ohne Umsatzsteuer)

Direktaufträge
(Liefer- und Dienstleistungen)

Bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro

Direktaufträge
(Bauleistungen)

Bis zu einem Auftragswert von 250.000 Euro

Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (Liefer- und Dienstleistungen)

Bis zu einem Auftragswert von 221.000 Euro

Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (Bauleistungen)

Bis zu einem Auftragswert von 1 Mio. Euro

Verhandlungsvergaben (Liefer- und Dienstleistungen)

Bis zu einem Auftragswert von 221.000 Euro

Freihändige Vergaben (Bauleistungen)

Bis zu einem Auftragswert von 1 Mio. Euro

Aktuelle Wertgrenzen in Bayern 2025 

Anhebung der Wertgrenzen in Sachsen-Anhalt

Seit dem 1. Januar 2025 gelten auch in Sachsen-Anhalt neue Wertgrenzen für öffentliche Auftragsvergaben. Die Bekanntgabe erfolgte am 6. Dezember 2024 durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.

Vergabeverfahrensart

Wertgrenzen
(Nettowerte, ohne Umsatzsteuer)

Direktvergabe
(Liefer- und Dienstleistungen)

Bis zu einem Auftragswert von 15.000 Euro

Direktvergabe (Bauleistungen)

Bis zu einem Auftragswert von 20.000 Euro

Beschränkte Ausschreibungen mit und ohne Teilnahmewettbewerb (Liefer- und Dienstleistungen)

Bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro

Beschränkte Ausschreibungen mit und ohne Teilnahmewettbewerb (Bauleistungen)

Bis zu einem Auftragswert von 1 Mio. Euro

Verhandlungsvergaben (Liefer- und Dienstleistungen)

Bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro

Freihändige Vergaben (Bauleistungen)

Bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro

Aktuelle Wertgrenzen in Sachsen-Anhalt 2025

Anhebung der Wertgrenzen in Rheinland-Pfalz

Mit dem Ziel der Entbürokratisierung wurden zum 1. Januar 2025 ebenfalls neue Wertgrenzen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Rheinland-Pfalz festgelegt. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz hat dazu am 31. Dezember 2024 ein Rundschreiben zum öffentlichen Auftragswesen herausgegeben.

Vergabeverfahrensart

Wertgrenzen
(Nettowerte, ohne Umsatzsteuer)

Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (Liefer- und Dienstleistungen)

Bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro

Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (Bauleistungen)

Bis zu einem Auftragswert von 250.000 Euro (bzw. für Bauleistungen im Rahmen des öffentlichen Wohnungsbaus 1 Mio. Euro)

Freihändige Vergaben und Verhandlungsvergaben (Liefer- und Dienstleistungen und Bauleistungen)

Bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro

Aktuelle Wertgrenzen in Rheinland-Pfalz 2025

Anhebung der Wertgrenzen in Niedersachen

Um die Vergabe öffentlicher Aufträge zu erleichtern, sollen die Wertgrenzen in Niedersachen für alle Vergabeverfahrensarten im Laufe des Jahres 2025 angehoben werden. In der folgenden Tabelle haben wir die geplanten Verschiebungen der Wertgrenzen in Niedersachsen für die verschiedenen Vergabeverfahrensarten aufgelistet.

Vergabeverfahrensart

Wertgrenzen
(Nettowerte, ohne Umsatzsteuer)

Direktvergabe
(Liefer- und Dienstleistungen)

Bis zu einem Auftragswert von 10.000 Euro

Direktvergabe
(Bauleistungen)

Bis zu einem Auftragswert von 15.000 Euro

Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (Liefer- und Dienstleistungen)

Bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro

Beschränkte Ausschreibungen
(Bauaufträge)

Gewerkabhängig bis 2 Mio. Euro

Verhandlungsvergaben
(Liefer- und Dienstleistungen)

Bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro

Freihändige Vergaben (Bauaufträge)

Bis 200.000 Euro Gesamtauftragswert

Geplante Anhebung der Wertgrenzen in Niedersachsen 2025 

DIE DTAD PLATTFORM: AUSSCHREIBUNGEN UND AUFTRÄGE EINFACH FINDEN

Im Zuge von Zukunftstrends wie Digitalisierung, KI und Nachhaltigkeit entwickelt sich auch das öffentliche Vergabewesen dynamisch weiter. Die geplante Anhebung der Wertgrenzen in mehreren Bundesländern und der damit verbundene Rückgang öffentlicher Ausschreibungen auf nationaler Ebene stellt Unternehmen vor Herausforderungen.

Unser Tipp: Die DTAD Plattform unterstützt Bieter, passende Ausschreibungen effizient zu finden und neue Aufträge zu sichern. Die Plattform umfasst über 450.000 Ausschreibungen öffentlicher Stellen und über 40.000 Vergabestellen mit aktuellen Kontaktdaten. Die gut strukturierten Auftragsinformationen werden dabei ergänzt um wertvolle Akquise-Prognosen, Marktanalysen und zahlreiche weitere nützliche Funktionen.

FAZIT: AKTUELLE TRENDS BEEINFLUSSEN DIE ÖFFENTLICHE VERGABE

Aktuelle Trends wie Digitalisierung und E-Procurement, Automatisierung und KI sowie die nachhaltige und innovative Beschaffung werden die öffentlichen Ausschreibungen in Zukunft maßgeblich beeinflussen. Angesichts höherer Wertgrenzen für verschiedene Vergabearten in einigen Bundesländern wird die Zahl der Direktvergaben voraussichtlich zunehmen. Damit gewinnt die Vorakquise für Unternehmen immer mehr an Bedeutung.

Unsere Handlungsempfehlung: Für Unternehmen, die regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen oder teilnehmen möchten, ist die Registrierung auf Bieter- und Lieferantenlisten eine zunehmend wichtige Strategie. Sie verbessert die Chancen, in den Auswahlprozess einbezogen zu werden, vor allem bei nicht-öffentlichen oder beschleunigten Vergaben. Mit der fortschreitenden Digitalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens und der stärkeren Fokussierung auf Nachhaltigkeit und regionale Anbieter wird die Relevanz solcher Listen in Zukunft wahrscheinlich noch weiter zunehmen.

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