VERGABEPORTALE - WAS BIETER WISSEN MÜSSEN
Öffentliche Aufträge werden heute überwiegend in elektronischen Vergabeverfahren vergeben. Öffentliche Auftraggeber sind gehalten, ihre Vergabeverfahren über Bau-, Liefer- und Dienstleistungen in Vergabeportalen im Internet zu veröffentlichen. Sie müssen dort auch den freien Zugang zu den Vergabeunterlagen ermöglichen. Das gesamte Vergabeverfahren muss über elektronische Vergabeportale oder -plattformen durchgeführt werden.
- Was ist ein Vergabeportal bzw. eine Vergabeplattform?
- Welche Ausschreibungen werden auf einer Vegabeplattform veröffentlicht?
- Was gilt bei Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte?
- Wo werden EU-weite Vergaben veröffentlicht?
- Wo werden nationale Vergaben veröffentlicht?
- Wie finde ich gebündelt passende Auftragsbekanntmachungen?
Für Unternehmen, die an öffentlichen Aufträgen interessiert sind, sind Vergabeportale unverzichtbar. Denn: Vergabeportale öffnen elektronisch die Tür zu den Aufträgen der öffentlichen Hand.
In diesem Beitrag aus unserem DTAD Magazin erfahren Sie, was ein Vergabeportal bzw. eine Vergabeplattform ist, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und welche Ausschreibungen in einem Vergabeportal veröffentlicht werden. Auch zeigen wir Ihnen, wie Sie Bekanntmachungen zu nationalen bzw. EU-weiten Vergabeverfahren gebündelt, entsprechend Ihres Bedarfs erhalten.
Was ist ein Vergabeportal bzw. eine Vergabeplattform?
Ein Vergabeportal mit entsprechenden Funktionen bzw. eine Vergabeplattform ist die digitale Basis für die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter in einem Vergabeverfahren.
Dabei handelt es sich um ein geschlossenes Software-System in einem geschützten digitalen Raum, in dem
- Vergabeverfahren veröffentlicht werden,
- alle verfahrensrelevanten Unterlagen und Informationen zur Einsicht und ggf. zum Download zur Verfügung stehen,
- die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter abgewickelt und
- die elektronische Angebotsabgabe ermöglicht wird.
Welche Ausschreibungen werden auf einer Vergabeplattform veröffentlicht?
Grundsätzlich sind sämtliche EU-weite Verfahrensarten mit vorheriger Auftragsbekanntmachung, ob
- offenes Verfahren,
- nicht offenes Verfahren,
- Verhandlungsverfahren,
- Wettbewerblicher Dialog oder
- Innovationspartnerschaft,
auf entsprechenden Vergabeplattformen vom Auftraggeber zu veröffentlichen.
Hintergrund ist, dass das Vergaberecht vorschreibt, dass öffentliche Auftraggeber in EU-weiten Vergabeverfahren über öffentliche Aufträge, deren geschätzter Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt, grundsätzlich elektronische Mittel zur Kommunikation nutzen müssen.
Mittlerweile ist die öffentliche Auftragsvergabe - jedenfalls bei EU-weiten Vergaben - daher flächendeckend digitalisiert; man spricht auch von Elektronischer Auftragsvergabe (auch eVergabe, elektronischer Beschaffung etc. genannt). Sämtliche Vergabeverfahren über öffentliche Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsaufträge werden vollständig über das Internet und spezielle Vergabeplattformen (e-Vergabe-Plattformen bzw. auch e-Vergabeplattformen oder eVergabe-Portale genannt) abgewickelt.
Die elektronische Kommunikation betrifft insbesondere
- die elektronische Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung,
- die kostenfreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen über das Internet sowie
- die elektronische Angebotsabgabe (Angebote müssen auf elektronischem Weg, zumeist über ein entsprechendes Tool des Vergabeportals eingereicht werden).
Was gilt bei Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte?
Für Beschaffungen im Unterschwellenbereich gilt für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Auch sie enthält weitreichende Bestimmungen zur Digitalisierung der Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: So sind die Auftragsbekanntmachungen zum Beispiel über Öffentliche Ausschreibungen immer auch im Internet zu veröffentlichen. Auch hier nutzen die öffentlichen Auftraggeber daher Vergabeplattformen zur Abwicklung ihrer Vergabeverfahren.
Bei Vergabeverfahren über öffentliche Bauaufträge nach der VOB haben die Auftraggeber noch das Wahlrecht, ob sie ein papiergebundenes Vergabeverfahren durchführen oder elektronische Mittel nutzen. Der Auftraggeber muss in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bekanntgeben, auf welchem Weg die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgen soll. Die Vergabeunterlagen sind elektronisch zur Verfügung zu stellen; in der Auftragsbekanntmachung ist eine elektronische Adresse anzugeben, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können.
Wo werden EU-weite Vergaben veröffentlicht?
EU-weite Auftragsbekanntmachungen werden durch das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union im Internet veröffentlicht. An öffentlichen Aufträgen interessierten Unternehmen können aktuelle Ausschreibungen, aber auch bereits durchgeführte Vergabeverfahren recherchieren.
Die Auftragsbekanntmachungen enthält die maßgeblichen Rahmenbedingungen für die Vergabe des jeweiligen Auftrags, wie den Zeitpunkt der Angebotsabgabe (zum Beispiel "Offenes Verfahren Abgabefrist"). Die Auftragsbekanntmachungen müssen zwingend eine Internetadresse enthalten, unter der sämtliche Vergabeunterlagen, einschließlich der Leistungsbeschreibung, unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig direkt über das Internet abgerufen werden können. Auch die Bekanntmachung über vergebene Aufträge werden über das TED-Portal der EU veröffentlicht.
Wo werden nationale Vergaben veröffentlicht?
Bei der nationalen Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen muss jede Auftragsbekanntmachung über das Bundesportal auffindbar sein.
Die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, müssen auch hier unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über das Internet abrufbar sein. Die Internetadresse muss bereits in der Auftragsbekanntmachung angegeben werden. Angebote und Teilnahmeanträge sind zwingend mithilfe elektronischer Mittel einzureichen. Diese Verpflichtung gilt allerdings nicht, wenn der geschätzte Auftragswert 25.000 EUR netto nicht überschreitet oder ein Vergabeverfahren durchgeführt wird, bei dem keine Auftragsbekanntmachung veröffentlicht wird.
Im Baubereich können Auftragsbekanntmachungen ebenso im Bundesportal veröffentlicht werden.
Wie finde ich gebündelt passende Auftragsbekanntmachungen?
Der DTAD stellt Ihnen automatisch die neuesten Bekanntmachungen bereit: zentral in einem digitalen Tool und passend zu Ihrem Bedarf.
Mit der DTAD Plattform erhalten Sie frühestmöglich Informationen über
- nationale, europaweite und internationale Ausschreibungen,
- alle Phasen im Projektzyklus – von der Diskussion bis hin zur Vergabe und
- erwartete Bieter sowie Vergabe-Verhalten öffentlicher Stellen.
Leistungsbeschreibung, Fristen, geforderte Nachweise und Zuschlagskriterien sehen Sie auf einen Blick. Per Download erhalten Sie Zugriff auf alle verfügbaren Vergabeunterlagen.