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Verfahrensarten

Die verschiedenen Verfahrensarten (auch Ausschreibungsarten genannt) im Vergaberecht unterscheiden sich nach

  • ihrer jeweils ein- oder zweistufigen Struktur,
  • dem Vorgehen zur Bestimmung des Bieterkreises und
  • dem Auftragsvolumen, das über oder unter den EU-Schwellenwerten liegen kann.

Weiterführende Informationen zu

  • einstufigen und zweistufigen Vergabeverfahren,
  • Verfahrensarten oberhalb der EU-Schwellenwerte und
  • Verfahrensarten unterhalb der EU-Schwellenwerte

sind im Glossarbeitrag Vergabeverfahren abgebildet.

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