Ausschreibungen auf der DTAD PlattformÖSTERREICH
- Relevante Auftragschancen aus über 250 Branchen
- Von Kärnten, Salzburg und die Steiermark bis hin zu Tirol und Wien
Über eigene Filter gezielt passende Ausschreibungen aus Österreich erhalten. Analysen zu Vergabeverhalten und potenziellen Bietern erleichtern die Teilnahmeentscheidung.
Anforderungen prüfen, Unternehmens-schnittstellen einbinden, alle Angaben und Nachweise bündeln und fristgerecht einreichen – die DTAD Plattform unterstützt Sie bei jedem Schritt.
Über 40.000 Vergabestellen-Profile bieten Klarheit über Entscheider und Geschäfts-beziehungen. Frühzeitige Updates zu auslaufenden Rahmenverträgen helfen die Akquise zu erleichtern.
Sie möchten alle relevanten Ausschreibungen und Aufträge aus Österreich einsehen?
Fordern Sie einen unverbindlichen Testzugang an und entdecken Sie aktuelle Veröffentlichungen, auf die Sie sich mit Ihrem Service bewerben können.
Erhalten Sie Zugriff auf alle Ausschreibungen und Analysen – inklusive persönlichem Onboarding. Ihre Testphase endet automatisch, ohne Kosten und Verpflichtungen.
Das Bundesvergabegesetz erfasst folgende Auftragsarten:
Laut Bundesvergabegesetz gibt es verschiedene Arten von Vergabeverfahren. Hierzu zählen zum Beispiel:
Auch Rahmenvereinbarungen, eine Auftragsvergabe aufgrund des dynamischen Beschaffungssystems oder auch die elektronische Auktion werden im Bundesvergabegesetz geregelt. Es gibt vielfältige Ausnahmen vom Geltungsbereich des Bundesvergabegesetzes, zum Beispiel sogenannte In-House-Vergaben betreffend oder öffentlich-öffentliche Kooperationen.
Unser Tipp: Die DTAD Plattform unterstützt Sie bei Ihrem Akquise-Erfolg in Österreich. Wenn Sie an Ausschreibungen aus Tirol, Salzburg, Kärnten, der Steiermark und weiteren Regionen interessiert sind, informiert Sie die DTAD Plattform automatisch über passende Bekanntmachungen.
Je nach Vergabeart können Unternehmer an Ausschreibungen in Österreich gegebenenfalls über einen Teilnahmeantrag (in zweistufigen Vergabeverfahren) bzw. direkt mit einem Angebot (in einstufigen Vergabeverfahren) teilnehmen.
Welches Vergabeverfahren vom Auftraggeber zulässigerweise gewählt werden darf, darüber entscheiden Art und Umfang des konkreten Auftrages. Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen dürfen zum Beispiel nur dann im Wege einer Direktvergabe vergeben werden, sofern der geschätzte Auftragswert unterhalb eines bestimmten Betrages liegt.
Es gibt unterschiedliche Vergabeverfahren - je nachdem, ob der Auftragswert jeweils bestimmte EU-weit festgelegte Schwellenwerte erreicht oder nicht. Auftragsvergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte müssen EU-weit ausgeschrieben werden. Seit Oktober 2018 müssen Auftraggeber Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte zudem elektronisch durchführen (sogenannte e-Vergabe).
Das öffentliche Vergabewesen in Österreich wird durch Bundes- und Landesgesetze geregelt. Das Österreichische Bundesvergabegesetz hat seit 1993 mehrere Änderungen erfahren. Das Bundesvergabegesetz 2018 regelt die Auftragsvergabe aller öffentlichen Auftraggeber sowie die Nachprüfung von Entscheidungen von öffentlichen Auftraggebern des Bundes. Vereinfacht formuliert, wird die öffentliche Auftragsvergabe in Österreich also durch das Bundesvergabegesetz 2018 geregelt.
Das Bundesvergabegesetz 2018 enthält Bestimmungen über die Verfahren zur Beschaffung von Leistungen (Vergabeverfahren) öffentlicher Auftraggeber und durch Sektorenauftraggeber. Ausgenommen vom Geltungsbereich des Gesetzes sind Konzessionsvergaben, diese unterliegen dem Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018. Grundlage der Vergabeverfahren oberhalb bestimmter Schwellenwerte sind die einschlägigen EU-Richtlinien, die ein einheitliches Vergaberecht innerhalb Europas bzw. innerhalb der Europäischen Union (EU) vorgeben.
Im Allgemeinen kann sich jedes interessierte Unternehmen an einer Ausschreibung beteiligen.
Spezifische Anforderungen oder Zertifizierungen können auftragsbezogen zum Nachweis der Eignung der Bewerber und Bieter verlangt werden. Sie sind dem jeweiligen aktuellen Ausschreibungstext bzw. der Auftragsbekanntmachung zu entnehmen. Dort finden interessierte Unternehmen auch sonstige Angaben zum Auftrag und den Wettbewerbsbedingungen, zum Beispiel den NUTS-Code zum Erfüllungsort der Leistung oder diverse CPV-Codes zur besseren Einordnung des ausgeschriebenen Auftrags.
Übrigens: Auf der DTAD Plattform sehen Sie potenzielle Aufträge inklusive Kurzbeschreibung, Leistungsverzeichnis und Vergabeunterlagen auf einen Blick. Mit der smarten Suchfunktion scannen Sie schnell nach relevanten Begriffen und Ausschlüssen. Passende Aufträge finden Sie mit wenigen Klicks.
Die Teilnahmevoraussetzungen unterscheiden sich je nach Vergabeart.
Beim offenen Verfahren werden interessierte Unternehmern durch eine Auftragsbekanntmachung öffentlich dazu aufgefordert, Angebote zu dem ausgeschriebenen Auftrag einzureichen.
Bei einem nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung müssen an dem Auftrag interessierte Unternehmern zunächst einen sogenannten Teilnahmeantrag einreichen.
Der Teilnahmeantrag stellt sozusagen die Bewerbung für die Abgabe eines Angebotes dar. Mit dem Teilnahmeantrag haben die Unternehmen durch Vorlage bestimmter Unterlagen ihre Eignung für den konkreten Auftrag nachzuweisen. Die vom Auftraggeber verlangten Eignungsnachweise können dabei in jedem Vergabeverfahren differieren. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich die am besten geeigneten Unternehmen auszuwählen. Die Auswahlkriterien sind in der Bekanntmachung anzugeben. Nur die vom Auftraggeber hierzu im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
In Österreich sind öffentliche Aufträge über Leistungen nach einem im Bundesvergabegesetz vorgesehenen Verfahren, entsprechend den Grundsätzen des freien und lauteren Wettbewerbes und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter, an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer zu angemessenen Preisen zu vergeben.
Zu den wichtigsten Grundsätze des Vergaberechts zählen
Unternehmen können ein Nachprüfungsverfahren beantragen, wenn sie einen Verstoß des Auftraggebers gegen das Vergaberecht vermuten. Für die Vergabekontrolle sind, je nach Ebene, das Bundes- oder Landesverwaltungsgericht zuständig.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist zuständig für Auftragsvergaben von Auftraggebern, die dem Bund zuzurechnen sind; das jeweilige Landesverwaltungsgericht ( LVwG) ist zuständig für Auftragsvergaben von Auftraggebern, die den Ländern zuzurechnen sind.
Mit dem Nachprüfungsverfahren sind nur die vom Bundesvergabegesetz als gesondert anfechtbar bezeichneten Entscheidungen angreifbar, zum Beispiel die Zuschlagsentscheidung. Die Erhebung eines Nachprüfungsantrags ist an äußerst kurze Fristen gebunden. Einem Nachprüfungsantrag kommt keine aufschiebende Wirkung für das betreffende Vergabeverfahren zu. Es ist daher häufig unumgänglich, einen Nachprüfungsantrag mit einem entsprechenden Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zu verbinden.
Öffentliche Ausschreibung: Ablauf und weitere relevante Fakten
Öffentliche Aufträge müssen im Wettbewerb und im Wege transparenter, diskriminierungsfreier Vergabeverfahren ... weiterlesen
Die Bewertungsmatrix: Ein Punktesystem für Transparenz bei Vergaben
Eine Vergabestelle ist gesetzlich verpflichtet, dem Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis im Vergabeverfahren den Zuschlag ...
weiterlesen
Die Urkalkulation als Teil des Angebots: Was Bieter wissen sollten
In einem öffentlichen Vergabeverfahren müssen Bieter mit ihrem Angebot die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen ... weiterlesen
Beschränkte Ausschreibung: Definition und Ablauf für Bieter
Bei einer Beschränkten Ausschreibung hat nur eine eingeschränkte Anzahl von Unternehmen die Möglichkeit, ein Angebot abzugeben ... weiterlesen