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Projektant
Als Projektant wird ein Unternehmen bezeichnet, welches einem öffentlichen Auftraggeber vor der Einleitung des Vergabeverfahrens mit fachlichem Rat zur Seite steht.
Ein öffentlicher Auftraggeber greift in der Regel dann bei der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens auf externen Sachverstand zurück, wenn die fachlichen Kenntnisse der ausschreibenden Stelle nicht ausreichen, um ein eindeutiges und erschöpfendes Leistungsverzeichnis zu erstellen.
Unternehmen, die diese Unterstützung leisten, interessieren sich allerdings oft selbst für eine Teilnahme an der Ausschreibung. Da der Projektant die Möglichkeit hatte, sich schon im Vorfeld des Verfahrens einen Wissens- und Zeitvorsprung zu verschaffen, oder gar die Leistungsbeschreibung zu eigenen Gunsten beeinflusst haben könnte, besteht hier die Gefahr einer Verfälschung des Wettbewerbs. Aus diesem Grund muss die öffentliche Vergabestelle sicherstellen, dass es zu keiner Wettbewerbsverzerrung kommt. Dies kann im äußersten Fall den Ausschluss des Projektanten bedeuten.