Neu beim DTAD? Jetzt registrieren
Unverbindlich testen
Neu beim DTAD? Jetzt registrieren

Elektronische Auktion

Die Elektronische Auktion wird definiert als „ein sich schrittweise wiederholendes elektronisches Verfahren zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Jeder elektronischen Auktion geht eine vollständige erste Bewertung aller Angebote voraus“ (§ 120 Abs. 2 GWB). Es handelt sich bei der Elektronischen Auktion nicht um eine eigenständige Vergabeart, sondern eine Möglichkeit, bei marktgängigen Leistungen ein elektronisches Verfahren für den Preiswettbewerb zu nutzen. Dieses kann in das Offene, Nichtoffene und das Verhandlungsverfahren integriert werden, wenn die Inhalte der Vergabeunterlagen hinreichend präzise beschrieben sind und die Leistung sich mittels automatischer Bewertungsmethoden einstufen lässt. Bei geistig-schöpferischen Leistungen ist eine solche Auktion unzulässig. Regelungen zur Elektronischen Auktion finden sich in §§ 25 f. VgV.

DIE DTAD PLATTFORMFÜR IHREN VORSPRUNG IM VERTRIEB

Aktuell: Täglich relevante Leads und Ausschreibungen erhalten
Datenbasiert: Von Marktanalysen und Akquise-Prognosen profitieren
Praktisch: Aktuelle Kontaktdaten und Textvorlagen nutzen
Strukturiert: Sales-Prozesse mit wenigen Klicks optimieren

SIND NOCH FRAGEN OFFEN? SPRECHEN SIE UNS AN

Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen