Vergabekoordinierungsrichtlinie
Die Vergabekoordinierungsrichtlinie 04/18/EG aus dem Jahr 2004 machte Vorgaben für die Vergabe öffentlicher Aufträge innerhalb der EU. Jüngere, 2014 erlassene Richtlinien (2014/23/EU, 2014/24/EU, 2014/15/EU), insbesondere die Richtlinie 2014/14/EU, heben die Vergabekoordinierungsrichtlinie auf. Sie alle enthalten Vorgaben für den Oberschwellenbereich, die vom nationalen Gesetzgeber im Vergaberecht umgesetzt wurden.
In Deutschland geschah dies vornehmlich im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der VgV und der VOB/A Abschnitt 2. Hinzu kommen für Konzessionen die KonzVgV, für Sektorenauftraggeber die SektVO, für verteidigungs- oder sicherheitsspezifische Aufträge die VSVgV sowie die Statistikverordnung.