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Teilnahmeantrag

Bei Interesse eines Unternehmens an einem Teilnahmewettbewerb ist das Erstellen und Übermitteln eines Teilnahmeantrags erforderlich.

Ab dem 18. Oktober 2018 ist dazu nur noch der elektronische Zustellweg gestattet.
Bis dahin können öffentliche Auftraggeber auch noch andere Wege wie Post oder Fax wählen (vgl. § 53 Abs. 1 i.V.m. § 81 VgV).

Im Übrigen sollten immer die Anforderungen der Bekanntmachung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe beachtet werden. Allgemein gilt, dass der Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Teilnahmefrist unter Verschluss gehalten werden muss.

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