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EU-Supplement

WAS IST DAS EU-SUPPLEMENT? - EINE DEFINITION

Das EU-Supplement ist das Beiheft zum Amtsblatt der Europäischen Union (EU). Das Amtsblatt ist das offizielle Veröffentlichungsblatt der EU. Das Supplement (deutsch: Beiheft, Beiblatt, Beilage) - "Reihe S" beinhaltet "Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge".

Das Amtsblatt S wird nur in elektronischem Format zur Verfügung gestellt. Über die Website von TED (Tenders Electronic Daily) können Interessierte auf das Amtsblatt zugreifen.

WAS WIRD IM EU-SUPPLEMENT VERÖFFENTLICHT?

Im EU-Supplement werden alle europaweiten Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Liefer-, Dienst- oder Bauleistungen veröffentlicht, deren Netto-Auftragswert jeweils den maßgeblichen Schwellenwert übersteigt.

Zu jeder Ausschreibung gibt es Informationen in den 24 EU-Amtssprachen. Alle Ausschreibungen von EU-Institutionen werden vollständig in diesen Amtssprachen veröffentlicht.

WIE WIRD IM EU-SUPPLEMENT VERÖFFENTLICHT?

Um die amtliche Veröffentlichung von Daten zur Vergabe öffentlicher Aufträge zu vereinfachen, hat die Europäische Kommission nach den verschiedenen Rechtsgrundlagen Standardformulare für die Veröffentlichung öffentlicher Aufträge erstellt. Öffentliche Auftraggeber, die beabsichtigen, einen öffentlichen Auftrag EU-weit zu vergeben, müssen folglich bestimmte Standard-Bekanntmachungsformulare verwenden.

Die Bekanntmachungen werden nach ihrem Eingang beim Amt für Veröffentlichungen innerhalb von fünf Tagen über die TED-Website veröffentlicht. Von den EU-Institutionen eingereichte Bekanntmachungen werden zunächst in alle EU-Sprachen übersetzt und daher je nach Länge innerhalb von 7 bis 12 Tagen veröffentlicht.

VORTEILE DER VERÖFFENTLICHUNG

Durch die (elektronische) Veröffentlichung der europaweiten Ausschreibung wird die Transparenz öffentlicher Vergabeverfahren hergestellt - eines der Hauptanliegen des (Europäischen) Vergaberechts.

Damit die an öffentlichen Aufträgen interessierten Unternehmen in den EU-Ausschreibungen den jeweiligen Auftrag leichter identifizieren können, sind die öffentlichen Auftraggeber gehalten, in dem Bekanntmachungsformular das Gemeinsame Vokabular der EU für öffentliche Aufträge (CPV = Common Procurement Vocabulary) zur Beschreibung des Auftragsgegenstandes zu verwenden.

Die CPV-Codes schaffen eine einheitliche Klassifikation für öffentliche Aufträge in der EU, so dass in den EU-Bekanntmachungen der Auftragsgegenstand in einer gemeinsamen Nomenklatur beschrieben werden kann. Es gilt für alle Länder innerhalb der EU.

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