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VOB, HOAI & DIN 276 – DAS FUNDAMENT FÜR DIE VERGABE VON BAULEISTUNGEN

VOB, HOAI & DIN 276 – Das Fundament für die Vergabe von Bauleistungen

So komplex wie sich die Planung und Ausführung von Bauvorhaben gestaltet, verhält es sich auch, wenn es zur Vergabe von Bauleistungen kommt. Umfangreiche Verordnungen und Normen bilden das Fundament für eine faire und transparente Auftragsvergabe. Darin definiert werden beispielsweise die Berechnung des Honorars nach Kostengruppen, die Art der erbrachten Bauleistung oder welche Bedingungen für einen Auftrag erforderlich sind.

 

Wenn Sie sich als Unternehmen im Bauwesen einbringen möchten, ist es wichtig, sich von diesen Rahmenbedingungen einen Überblick zu verschaffen und sie in den Betriebsprozess zu integrieren. In diesem DTAD Artikel erhalten Sie einen groben Überblick, der erste Fragen klärt. Es wird aufgezeigt, was die VOB ist, welchen Zweck die DIN 276 Norm erfüllt und was hinter den Leistungsphasen der HOAI steckt.

 

Was ist die VOB? - ein Überblick über das Regelwerk im Bauwesen

Eines der wichtigsten Fundamente für die Vergabe von Bauleistungen ist die so genannte VOB, die Vergabe- und Vertragsordnung. Ohne sie steht ein Bauvorhaben auf wackeligem Untergrund. Sie wurde 2019 neu aufgelegt und 2020 ergänzt sowie überarbeitet.

In der VOB ist geregelt, nach welchen Bestimmungen und Kriterien die Vergabe von Bauleistungen erfolgen muss und welche Vertragsbedingungen gelten.

Die VOB wird vom Vertragsausschuss für Bauleistungen (DAV) herausgegeben. Sie kommt am ehesten bei öffentlichen Bauvorhaben zum Einsatz, da deren Anwendung in den Haushaltsordnungen des Bundes, der Länder und der Kommunen verpflichtend festgeschrieben ist. Allerdings kann die VOB auch bei gewerblichen oder privaten Bauvorhaben genutzt und zur Ermittlung der Rahmenbedingungen für die Vergabe eingesetzt werden. Generell ist die VOB in die Teile A, B und C unterteilt.

In Teil A der VOB sind drei Abschnitte enthalten, die die Vergabe von Bauleistungen betreffen:

  • National: Dieser Bereich findet am meisten Anwendung, da er sich auf die Vergabe in Bund, Ländern und Kommunen bezieht.
  • International: Dieser Bereich bezieht sich auf die europaweite Vergabe von Bauaufträgen. Sie kommt erst nach Erreichen eines festgelegten Schwellenwertes zum Einsatz und richtet sich nach der VgV.
  • Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische Bauaufträge: In diesem Bereich ist die Vergabe von Aufträgen für Bauwerke, die der Sicherheit oder Verteidigung dienen, geregelt.

In Teil B der VOB werden allgemeine Vertragsbedingungen zur Ausführung von Bauleistungen festgelegt. Hier gibt es auch einen Bauvertrag als Muster für Bauen im öffentlichen Sektor.

In Teil C der VOB werden die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen aufgeschlüsselt. Außerdem werden fachbezogene Regelungen für die Abrechnung der einzelnen Baugewerke festgelegt.

 

Was ist die DIN 276? - Wissenswertes über die Norm zur Kostenermittlung im Bauwesen

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen eine Kostenberechnung oder Kostenplanung für ein Bauvorhaben durchführen möchten, bietet Ihnen die DIN 276 konkrete Richtwerte. Sie schlüsselt nach Kostengruppen auf, wie teuer ein Bauprojekt wird.

Enthalten sind in der DIN 276 Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen, Freiflächen und projektbezogene Kosten. Mit Hilfe der Kostengruppen wird es möglich, anfallende Aufwendungen leichter nachzuvollziehen und diese effektiv zu berechnen. Dadurch lässt sich eine Gliederung erstellen, die für Vergleiche herangezogen werden kann.

Einen weiteren Zweck erfüllt die DIN 276 Norm bei Anträgen für steuerliche Förderung oder bei der Kalkulation von Investitionen. Die konkreten Angaben in der DIN 276 werden auch als Basis für die nachfolgend näher zu erläuternde HOAI mit ihren Leistungsphasen genutzt.

Die in der DIN 276 enthaltenen acht Kostengruppen sind:

  • Kostengruppe 100: Grundstück
  • Kostengruppe 200: Vorbereitende Maßnahmen
  • Kostengruppe 300: Bauwerk – Baukonstruktionen
  • Kostengruppe 400: Bauwerk – Technische Anlagen
  • Kostengruppe 500: Außenanlagen und Freiflächen
  • Kostengruppe 600: Ausstattung und Kunstwerke
  • Kostengruppe 700: Baunebenkosten
  • Kostengruppe 800: Finanzierung

Was ist die HOAI? - ein Einblick in die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Eine ähnliche Funktion wie die DIN 276 hat die eben bereits erwähnte HOAI mit ihren Leistungsphasen. Die HOAI ist eine Verordnung und wird bei der Honorar-Abrechnung mit Architektur- und Ingenieurbüros angewendet.

In ihr ist für jede Gesamtleistung der Objekt- und Fachplanung im Detail aufgeschlüsselt, welches Honorar für welche Leistung entrichtet werden muss. Dabei wird grundsätzlich nach neun Leistungsphasen unterschieden, die sich wiederum nach einzelnen Leistungsbildern richten. Es ist zu beachten, dass sich die Leistungsphasen der HOAI nicht ausschließlich auf Hochbauten, sondern auch auf Verkehrsbauten und Landschaftsbauten beziehen.

Nachfolgend wird kurz erläutert, welche Leistungen in den Leistungsphasen erbracht werden.

    • Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung: In einem ersten Schritt werden die Anforderungen des Bauherrn ermittelt. Dadurch werden erste, allgemeine Fragen über das Vorhaben geklärt. Es wird an dieser Stelle beispielsweise auch herausgestellt, welche Leistungen für das Bauwerk benötigt werden.
    • Leistungsphase 2 Vorplanung: In dieser Phase kommt es zu ersten Absprachen mit den Fachplanenden. Es wird eine Vorplanung erstellt, durch die die Anforderungen an die Fachplanung aufgezeigt werden. Weiterhin erfolgt eine maßstabsgetreue Zeichnung des Objekts und es wird über die Genehmigungsfähigkeit vorverhandelt. Eine erste Kostenschätzung und Terminplanung werden erstellt.
    • Leistungsphase 3 Entwurfsplanung: Die ersten Ergebnisse werden aufgezeigt und dienen als Grundlage für die beteiligten Fachplanenden. Eine Objektbeschreibung wird angefertigt und die ersten Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit durchgeführt. Außerdem wird eine Kostenberechnung erstellt, die sich auf die Kostenschätzung und die finanziellen Möglichkeiten bezieht. Die Schätzung wird außerdem nach einzelnen Gewerken aufgeschlüsselt.
    • Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung: Es wird aktiv bei der Beschaffung mitgewirkt. Weiterhin wird die Nachbarschaft in das Projekt einbezogen und deren Zustimmung erwirkt. Es werden Nachweise über die Technik, das Konstrukt oder die Bauphysik erstellt. Die Unterlagen für den Bauantrag werden eingereicht, ggfs. ergänzt und angepasst.
    • Leistungsphase 5 Ausführungsplanung: Diese Phase wird im Hochbau auch Werkplanung genannt. Hier wird die Ausführungsplanung mit allen Details angefertigt. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für alle, die an der Planung oder Koordination beteiligt sind. Außerdem ist vorgesehen, dass eine Prüfung der Montagepläne erfolgt.
    • Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe: In dieser Phase wird ein Terminplan für die Vergabe angefertigt. Es werden die Leistungsbeschreibungen erstellt und die Materialmengen ermittelt. Weiterhin erfolgt eine Kostenkontrolle durch den Vergleich der Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung.
    • Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe: Das Vergabeverfahren wird gesteuert. Dabei geht es um das Einholen von Angeboten, die Prüfung und Bewertung der Angebote und das Erstellen eines Preisspiegels. Es werden Bietergespräche geführt, das Vergabeverfahren dokumentiert und die Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche erstellt.
    • Leistungsphase 8 Objektüberwachung: In dieser Phase wird die Bauüberwachung koordiniert und der Bauablauf aufgezeichnet. Es erfolgt eine Kostenkontrolle und Kostenfeststellung. Weiterhin werden Mängel aufgezeigt und es wird aufgelistet, welche Verjährungsfristen für Mängelansprüche anfallen.
    • Leistungsphase 9 Objektbetreuung: In dieser Phase enthalten ist die Bewertung der festgestellten Mängel. Das Objekt wird begangen, um weitere Mängel zu erkennen und deren Beseitigung zu organisieren. Es erfolgt die Aufstellung von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen sowie die Erstellung von Wartungs- und Pflegeanweisungen. Es gibt außerdem ein Instandhaltungskonzept.

Fazit: Durch Transparenz bei der Vergabe neue Bauaufträge sichern

Durch die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen wird eine einheitliche und effektive Kostenplanung oder Kostenermittlung der Bauleistungen möglich. Dies bildet das Fundament für eine transparente und einheitliche Vergabe an Auftragnehmende. Der passende Auftraggeber ist noch nicht in Sicht? 

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